aus Mangel an:
mangels [eines] Beweises; mangels jeglichen guten Willens; er wurde mangels genügender Beweise freigesprochen; <aber: starke Substantive im Singular bleiben ungebeugt, wenn sie ohne Artikel und ohne adjektivisches Attribut stehen; im Plural stehen sie dann im Dativ:> mangels Gewinn; mangels Beweisen, Erfolgen.
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mạn|gels 〈Präp. m. Gen.〉 aus Mangel an ● \mangels eines besseren Werkzeuges [erstarrter Gen. von Mangel2]
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aus Mangel an:
m. eindeutiger Beweise;
<bei allein stehenden, stark deklinierten Substantiven im Pl. mit Dativ:> er wurde m. Beweisen freigesprochen;
<bei allein stehenden, stark deklinierten Substantiven im Sg. oft schon mit unflekt. Form:> Freispruch m. Beweis.
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mạn|gels <Präp. mit Gen.> [analog geb. zu ↑betreffs u. a.] (Amtsdt.): aus Mangel an: m. notwendiger Geldmittel; m. eindeutiger Beweise; <bei allein stehenden, stark deklinierten Substantiven im Pl. mit Dativ:> er wurde m. Beweisen freigesprochen; <bei allein stehenden, stark deklinierten Substantiven im Sg. oft schon mit unflekt. Form:> Freispruch m. Beweis.
Universal-Lexikon. 2012.