[Ehe]frau, die nicht erwerbstätig ist, sondern zu Hause bleibt, um den Haushalt zu führen:
ihr Leben als Hausfrau und Mutter erfüllte sie einige Jahre mit großer Zufriedenheit.
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Haus|frau 〈f. 18〉 Sy Hausherrin
1. (Ehe-)Frau, die den mit Abstand größten Teil der wirtschaftlichen Tätigkeiten in einem Haushalt ausführt
2. Gastgeberin
3. 〈oberdt.〉 Hausbesitzerin, Vermieterin
● sie ist eine (nicht besonders) gute, schlechte \Hausfrau
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Haus|frau , die:
a) [mhd. hūsvrou(we)] einen Haushalt führende [Ehe]frau:
Beruf: H.;
b) (südd., österr.) Vermieterin bes. eines möblierten Zimmers.
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Hausfrau,
Bezeichnung für die einen Familienhaushalt führende (Ehe-)Frau; auch als Berufsbezeichnung gebraucht. Die Tätigkeit als Hausfrau kann anstelle einer (außerhäuslichen) Erwerbstätigkeit oder neben einer beruflichen Tätigkeit ausgeübt werden. Nach dem traditionellen Rollenverständnis der Hausfrau, die zugleich Ehefrau und Mutter ist, gehört zum Aufgabenbereich der Hausfrau neben der Hausarbeit im engeren Sinn die Sorge für das Wohlergehen der Familie. Das bürgerliche Leitbild der »Hausfrauenehe« (mit allein verdienendem Ehemann; heute Haushaltsführungsehe) ist jedoch durch die gesellschaftlichen Entwicklungen des 20. Jahrhunderts v. a. in den Industriestaaten grundlegend infrage gestellt worden. Trotz rechtlicher Anerkennung der grundsätzlichen Gleichwertigkeit der Tätigkeit im Haushalt und der außerhäuslichen Erwerbstätigkeit des Ehepartners (Eherechtsreform 1977) und trotz Erkenntnis der großen volkswirtschaftlichen Bedeutung der Hausfrauentätigkeit ist deren soziale Wertschätzung nach wie vor niedrig. (Frauenarbeit, Hausarbeit, Hausmann)
Haushaltsproduktion u. Netzwerkhilfe. Die alltägl. Leistungen der Haushalte u. Familien, hg. v. W. Glatzer u. a. (1986);
D. Schäfer: Haushaltsproduktion in gesamtwirtschaftl. Betrachtung, in: Wirtschaft u. Statistik, H. 5 (1988);
Vom Regen in die Traufe. Frauen zw. Beruf u. Familie, hg. v. Karl Ulrich Mayer u. a. (1991).
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Universal-Lexikon. 2012.