in den Wendungen etwas geltend machen: auf berechtigte Ansprüche o. Ä. hinweisen und diese durchsetzen wollen:
er machte seinen Anspruch auf Unterhalt geltend;
sich geltend machen: sich auswirken, sich bemerkbar machen:
die schlechte Lage machte sich in Lohnkürzungen geltend.
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gẹl|tend:
in den Verbindungen etw. g. machen (auf berechtigte Ansprüche o. Ä. hinweisen u. sie durchsetzen wollen: seine Wünsche, Forderungen g. machen);
sich g. machen (sich auswirken, bemerkbar machen: die Missstimmung hat sich in Unruhen g. gemacht).
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gẹl|tend: in den Verbindungen etw. g. machen (auf berechtigte Ansprüche o. Ä. hinweisen u. sie durchsetzen wollen): seine Wünsche, Forderungen g. machen; sich g. machen (sich auswirken, bemerkbar machen): die Missstimmung hat sich in Unruhen g. gemacht; Der Einfluss des Staatsoberhaupts macht sich nur g., wenn keine politische Partei eine Mehrheit im Parlament besitzt (Fraenkel, Staat 239).
Universal-Lexikon. 2012.