kleines, motorgetriebenes Fahrzeug, das an seiner Vorderseite mit einer Vorrichtung zum Aufnehmen und Verladen oder Stapeln von Stückgut ausgestattet ist:
mit dem Gabelstapler werden die Paletten in den Lkw eingeladen.
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Ga|bel|stap|ler 〈m. 3〉 motorisiertes Fahrzeug mit zwei in ihrer Höhe verstellbaren Stahlschienen („Gabel“) zum Heben von Lasten, bes. von Stapelwaren auf Paletten
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Ga|bel|stap|ler, der; -s, -:
kleineres, motorgetriebenes Fahrzeug, das an seiner Vorderseite mit einer Vorrichtung zum Aufnehmen u. Verladen od. Stapeln von Stückgut ausgestattet ist.
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Gabelstapler,
ein Flurfördermittel mit Elektro-(Batterie) oder Dieselantrieb und einer an einem Hubgerüst heb- und senkbaren, meist frontseitigen Gabel (Frontstapler) als Lastaufnahmemittel. Mit Gabelstaplern werden neben innerbetrieblichen Transportaufgaben hauptsächlich Stapelarbeiten mit Stückgütern durchgeführt. Anstelle der Gabel können Zusatzgeräte wie Dorn, Schaufel, Schieber, Zangengreifer für Papierrollen, Kippkübel für Schüttgüter u. a. für unterschiedliche Aufgaben angebracht werden. Die Hubhöhe beträgt 1,5 bis 10 m, die Tragfähigkeit 1-10 t bei Elektrogabelstaplern und bis zu 50 t (allgemein 10 t) bei Dieselgabelstaplern. Im Containerumschlag reicht die Tragfähigkeit bis 60 t und die Hubhöhe bis 20 m.
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Ga|bel|stap|ler, der; -s, -: kleineres, motorgetriebenes Fahrzeug, das an seiner Vorderseite mit einer Vorrichtung zum Aufnehmen u. Verladen od. Stapeln von Stückgut ausgestattet ist.
Universal-Lexikon. 2012.