Akademik

Abschlagszahlung
Ratenzahlung; Teilzahlung

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Ạb|schlags|zah|lung 〈f. 20Teilzahlung, Ratenzahlung

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Ạb|schlags|zah|lung, (BGB:) Ạb|schlag|zah|lung, die:
(erster) Teil einer zu leistenden Zahlung; Teilzahlung:
eine A. auf sein Gehalt erhalten.

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Abschlagszahlung,
 
Teiltilgung einer Verbindlichkeit; grundsätzlich ist nach § 266 BGB der Schuldner zu Teilleistungen nicht berechtigt. (Verbraucherkreditgesetz)

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Ạb|schlags|zah|lung, Ạb|schlag|zah|lung (BGB), die: (erster) Teil einer zu leistenden Zahlung; Teilzahlung: eine A. auf sein Gehalt erhalten.

Universal-Lexikon. 2012.