Abtrennung eines Körperteils (besonders einer Gliedmaße) durch eine Operation:
eine Amputation vornehmen müssen.
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Am|pu|ta|ti|on 〈f. 20〉 operative Entfernung eines Körpergliedes [<lat. amputatio „das Abschneiden“]
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operative Abtrennung eines Körperteils, bes. einer Gliedmaße:
eine A. vornehmen.
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Amputation
[zu lateinisch amputare »ringsherum wegschneiden«] die, -/-en, Ablation, das Abtrennen eines Körperteils durch chirurgischen Eingriff, seltener durch mechanischen Unfall (traumatische Amputation). Beim Abtrennen in einem Gelenk spricht man von Exartikulation. - Eine Amputation kann notwendig werden 1) bei Durchblutungsstörungen schwersten Ausmaßes (z. B. Gangrän), 2) bei bösartigen Tumoren, 3) bei angeborenen Fehlbildungen, 4) nach Unfallverletzungen, 5) bei bestimmten Infektionen (z. B. Gasbrand). Die Höhe der Amputation wird bestimmt durch die Ausdehnung der Verletzung oder Erkrankung und durch Überlegungen hinsichtlich der Formung eines mit einer Prothese versorgbaren, funktionstüchtigen Stumpfes. Dies kann unter Umständen eine weiter reichende Amputation erfordern, als es der Verletzungs- oder Erkrankungsausdehnung entspricht. (Phantomschmerz)
Amputationschirurgie u. Rehabilitation, hg. v. J. P. Kostuik (a. d. Engl., 1985).
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Am|pu|ta|ti|on, die; -, -en [lat. amputatio, zu: amputare, ↑amputieren] (Med.): operative Abtrennung eines Körperteils, bes. einer Gliedmaße: eine A. vornehmen; Ü ... mit der Gewerkschaft ..., die sich ... gegen eine „Amputation“ von Teilbereichen des Unternehmens wehren dürfte (Augsburger Allgemeine 11./12. 2. 78, 12).
Universal-Lexikon. 2012.