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Ältester
Äl|tes|ter ['ɛltəstɐ], der Älteste/ein Ältester; des/eines Ältesten, die Ältesten/zwei Älteste:
1. ältestes Mitglied einer Gemeinschaft; Vorsteher, Oberhaupt einer [Kirchen]gemeinde; Presbyter:
der Rat der Ältesten.
2. ältester Sohn:
der Älteste hat jetzt geheiratet.

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Ạ̈l|tes|te(r) 〈f. 30 (m. 29)〉
1. diejenige od. derjenige in einer Gemeinschaft, der das höchste Alter hat
2. Vorsteher, Oberhaupt (Gemeinde\Ältester)
3. Erstgeborene(r) unter Geschwistern
● meine Älteste meine älteste Tochter; mein Ältester mein ältester Sohn

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Ạ̈l|tes|ter, der Älteste/ein Ältester; des/eines Ältesten, die Ältesten/zwei Älteste:
1.
a) ältestes Mitglied einer Gemeinschaft:
der Rat der Ältesten;
b) Vorsteher, Oberhaupt einer [Kirchen]gemeinde; Presbyter.
2. ältester Sohn:
der Älteste hat jetzt geheiratet.

Universal-Lexikon. 2012.