Akademik

Bilderverehrung
Götzendienst; Bilderanbetung; Idolatrie

* * *

Bịl|der|ver|eh|rung 〈f. 20; unz.〉 Bilderkult, religiöse Verehrung von Bildern Gottes, Christi, der Muttergottes u. von Heiligen; Sy Ikonolatrie

* * *

Bịl|der|ver|eh|rung, die:
Verehrung von bildlichen od. plastischen Darstellungen göttlicher od. Gott nahestehender Wesen.

* * *

Bilderverehrung,
 
Idolatrie, häufig abwertend gebrauchte Bezeichnung für eine rituelle oder zeremonielle Verehrung von Kultbildern. Die Kritik an der Bilderverehrung richtet sich v. a. gegen eine vermeintliche oder intendierte Identifizierung des Bildes mit dem abgebildeten Göttlichen, sodass Kultakte vor dem Bild als dem Bild selber geltend kritisiert und bekämpft werden. Ein bekanntes Beispiel für diese Auseinandersetzung war der Bilderstreit in den Ostkirchen. Religionen, die Kultbilder zulassen (ikonische Religionen), werden von bildlosen (anikonischen) oder bildfeindlichen Religionen insbesondere mit dem Argument der Unmöglichkeit und Unzulässigkeit der Darstellung des Göttlichen bekämpft. Das in Abgrenzung zu den Götterbildern und deren Verehrung in den ikonischen Religionen Kanaans entstandene Bilderverbot der jüdischen Religion (2. Mose 20, 4 f.; 5. Mose 5, 8 f.) wurde in der späteren jüdischen Tradition (Mischna) dahin gehend modifiziert, dass die Darstellung Gottes verboten, die nichtplastische Darstellung von Menschen, Tieren und Pflanzen (v. a. in der religiösen Buchkunst) jedoch erlaubt ist. Im Islam führte die Anschauung von Gott als dem einzigen »Bildner« (Schöpfer) zu einem religiös begründeten allgemeinen Bilderverbot, das sich nicht nur auf Kultbilder bezieht, sondern auch auf die Abbildung von Menschen und Tieren, sich jedoch v. a. im künstlerisch stark durch persische Traditionen beeinflussten schiitischen Islam nie ganz durchgesetzt hat. Ikonische Religionen (z. B. besonders ausgeprägt Hinduismus und Buddhismus, daneben auch das katholische und orthodoxe Christentum) wehren mit unterschiedlichen Argumenten den Vorwurf einer bloßen Bilderverehrung ab, indem sie statt der Identität von Bild und Abgebildetem ein differenzierteres Verhältnis annehmen. So wird im orthodoxen Christentum der Ostkirchen das geweihte Bild (griechisch eiko̅́n, Ikone) als wesenhaftes Abbild des Dargestellten verstanden. Schon das Malen der Ikone gilt als kulturelles Handeln. Durch die Ikone wirkt der Abgebildete wie durch ein Fenster der himmlischen Welt, auf diese Weise erreicht ihn umgekehrt auch die Verehrung des Bildes. Legenden von »nicht mit Händen gemachten« Bildern (Acheiropoieta) unterstreichen diese Auffassung. Das Verbot von plastischen Heiligendarstellungen soll ein dingliches Missverständnis abwehren. Nach der Lehre des Konzils von Trient ist die Bilderverehrung in der katholischen Kirche erlaubt, aber nicht geboten. Sie gilt nicht dem Bild, sondern den im Bild dargestellten Personen oder religiösen Geschehnissen. Sie ist also nicht absolute, sondern relative, auf das Dargestellte bezogene Verehrung.
 
Literatur:
 
H. Schrade: Der verborgene Gott. Gottesbild u. Gottesvorstellung in Israel u. im Alten Orient (1949);
 W. Schöne u. a.: Das Gottesbild im Abendland (21959).
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
Bilderverehrung: Der byzantinische Bilderstreit
 

* * *

Bịl|der|ver|eh|rung, die: Verehrung von bildlichen od. plastischen Darstellungen göttlicher od. Gott nahe stehender Wesen.

Universal-Lexikon. 2012.