Akademik

Subsidium
Unterstützungsleistung

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Sub|si|di|um 〈n.; -s, -di|en; veraltet
1. Unterstützung, Rückhalt
2. 〈Pl.〉 finanzielle Hilfe, die einem kriegführenden Staat von einem Verbündeten gewährt wird
[lat., „Hilfsmannschaft, Beistand“]

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Sub|si|di|um, das; -s, …ien [lat. subsidium = Hilfe, Beistand u. subsidia (Pl.) = Hilfsmittel]:
1. <Pl.> (Politik)
a) einem Krieg führenden Staat von einem Verbündeten [aufgrund eines Subsidienvertrags] zur Verfügung gestellte Hilfsgelder (od. materielle Hilfen):
der Staat wollte nur Subsidien zahlen, aber nicht direkt in den Krieg eingreifen;
b) staatliche ↑ Beihilfen (1).
2. (veraltet) Beistand, Unterstützung.

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Sub|si|di|um, das; -s, ...ien [lat. subsidium = Hilfe, Beistand u. subsidia (Pl.) = Hilfsmittel]: 1. <Pl.> (Politik) a) einem Krieg führenden Staat von einem Verbündeten [aufrund eines Subsidienvertrags] zur Verfügung gestellte Hilfsgelder (od. materielle Hilfen): Er zog England, das bis dahin nur Subsidien gezahlt hatte, auch als Waffengenossen auf seine Seite (Goldschmit, Genius 217); Daneben belasten die Kriegskosten für den Golfkonflikt, die trotz der Subsidien aus Deutschland, Japan und den arabischen Ölstaaten das Haushaltsdefizit vergrößern werden (Wirtschaftswoche 8, 1991, 141); b) staatliche Beihilfen (1): Er (= Wirtschaftsminister Simitis) trat 1987 zurück, als Papandreou wieder das Füllhorn der Subsidien über den Staatsangestellten ausschütten wollte (Zeit 26. 1. 96, 5); Den Freiwilligen, die via Abordnung auf Zeit in die Ex-DDR gehen, hilft der Arbeitgeber im Westen mit großzügigen Subsidien über die ärgsten Nöte hinweg (Wirtschaftswoche 14, 1991, 44).2. (veraltet) Beistand, Unterstützung.

Universal-Lexikon. 2012.