Akademik

fungibel
austauschbar; ersetzbar

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fun|gi|bel 〈Adj.〉 vertretbar ● fungible Sache bewegl. Sache, die im Rechtsverkehr nach Maß, Zahl u. Gewicht bestimmt wird [zu lat. fungi „besorgen, leisten, entrichten“]

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fun|gi|bel <Adj.> [mlat. fungibilis, zu lat. fungi, fungieren]:
1. (Rechtsspr.) austauschbar, ersetzbar:
fungible Wertpapiere.
2. (bildungsspr., häufig abwertend) in beliebiger Funktion einsetzbar; auf verschiedene Weise verwendbar.

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fungibel
 
[mittellateinisch],
 
 1) bildungssprachlich für: ohne feste Form und daher auf verschiedene Weise verwendbar; beliebig einsetzbar, austauschbar.
 
 2) Wirtschaft: Bezeichnung für austauschbare oder vertretbare Waren, Devisen und Wertpapiere (z. B. Aktien). Fungible Werte werden nicht individuell, sondern der Gattung nach bestimmt und können durch andere Stücke gleicher Gattung und Menge ersetzt werden. Die Fungibilität ist die Voraussetzung für den börsenmäßigen Handel. Sie wird durch die Festlegung von Qualitätsnormen geschaffen (Usancen). Bei nur überwiegend gleichartiger Beschaffenheit werden standardisierte Warentypen nach den wichtigsten Merkmalen bestimmt (die Baumwolle z. B. nach der Faserlänge).

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fun|gi|bel <Adj.> [mlat. fungibilis, zu lat. fungi, ↑fungieren]: 1. (Rechtsspr.) austauschbar, ersetzbar, ↑vertretbar (2): fungible (bewegliche, im Verkehr nach Maß, Zahl u. Gewicht zu bestimmende) Sachen, Waren. 2. (bildungsspr., häufig abwertend) in beliebiger Funktion einsetzbar; ohne festgelegten Inhalt u. daher auf verschiedene Weise verwendbar: Kritik, die sich taktisch auf solche Spielregeln einlässt, sich ihnen beugt, wird vollends f. (Enzensberger, Einzelheiten I, 104).

Universal-Lexikon. 2012.