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heim|zah|len ['hai̮mts̮a:lən], zahlte heim, heimgezahlt <tr.; hat:(angetanes Übel) [in gleicher Weise] vergelten:
diese Gemeinheit werde ich dir heimzahlen!
Syn.: sich rächen an/bei, sich revanchieren bei, ↑ vergelten.
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heim||zah|len 〈V. tr.; hat; fig.〉 jmdm. etwas \heimzahlen jmdm. etwas vergelten, jmdn. für etwas büßen lassen ● das werde ich ihm \heimzahlen!; jmdm. etwas mit gleicher Münze \heimzahlen
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heim|zah|len <sw. V.; hat:
a) etw. Böses, von dem man sich persönlich betroffen fühlt, bei günstiger Gelegenheit mit etw. Bösem erwidern:
jmdm. etw. tüchtig h.;
b) (veraltend) [dankbar] vergelten.
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heim|zah|len <sw. V.; hat: a) etw. Böses, von dem man sich persönlich betroffen fühlt, bei günstiger Gelegenheit mit etw. Bösem erwidern: jmdm. etw. tüchtig, doppelt h.; es handle sich bloß um einen „Racheakt“, mit dem ein Berufskollege dem Zürcher Großunternehmen h. wolle (NZZ 29. 8. 86, 27); seine Gemeinheit werde ich ihm damit h., dass ich sein Geheimnis verraten werde; b) (veraltend) [dankbar] vergelten: Das erste Werk, das er hier machen und mit dem er die Gastfreundschaft des Klosters h. wollte, ... sollte gleich den alten Werken ... ganz zum Bau ... des Klosters gehören (Hesse, Narziß 379).
Universal-Lexikon. 2012.