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Schleich|han|del 〈m.; -s; unz.〉 illegaler Handel mit Waren, deren Vertrieb gesetzlich besonders geregelt ist, z. B. in Notzeiten
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Schleich|han|del, der:
heimlicher, unter Umgehung von Bestimmungen, vorgeschriebenen Handelswegen, Beschränkungen u. Ä. durchgeführter Handel.
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Schleichhandel,
der Schwarzhandel.
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Schleich|han|del, der: heimlicher, unter Umgehung von Bestimmungen, vorgeschriebenen Handelswegen, Beschränkungen u. Ä. durchgeführter Handel.
Universal-Lexikon. 2012.