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sịt|zen||las|sen auch: sịt|zen las|sen 〈V. tr. 174; hat; umg.〉
1. jmdn. \sitzen lassen
1.1 im Stich lassen, verlassen
1.2 die Verabredung mit jmdm. nicht einhalten
2. etwas nicht auf sich \sitzen lassen sich gegen etwas wehren
● eine Frau sitzenlassen / sitzen lassen; das werde ich nicht auf mir sitzenlassen / sitzen lassen! das weise ich zurück; sie lässt ihn sitzen; →a. sitzen
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1.
a) (ugs. veraltet) [trotz Eheversprechen] schließlich nicht heiraten:
ein Mädchen sitzen lassen;
b) (ugs.) im Stich lassen:
sie hat ihren Mann und die Kinder sitzen lassen/(seltener:) sitzen gelassen;
jmdn. mit einer Ware sitzen lassen (sie ihm nicht abnehmen);
c) (ugs.) eine Verabredung nicht einhalten u. jmdn. vergeblich warten lassen:
wir wollten uns heute treffen, aber sie hat mich sitzen lassen/(seltener:) sitzen gelassen;
der Klempner, unser Babysitter hat uns sitzen lassen/(seltener:) sitzen gelassen.
2. etw. [nicht] unwidersprochen lassen können/wollen:
sie hat die Rüge [nicht] auf sich sitzen lassen wollen.
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Universal-Lexikon. 2012.