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zahl|bar ['ts̮a:lba:ɐ̯] <Adj.> (Kaufmannsspr.):fällig zu zahlen:
die Summe ist zahlbar zum 1. April; zahlbar bei Erhalt, binnen zehn Tagen.
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zahl|bar 〈Adj.〉 so beschaffen, dass es bezahlt werden kann od. muss, zu bezahlen (Betrag, Summe) ● \zahlbar am 1. bis 3. jedes Monats; \zahlbar an den Überbringer der Ware; \zahlbar bei Lieferung; \zahlbar nach Erhalt (des Buches, der Ware)
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zahl|bar <Adj.> (Kaufmannsspr.):
fällig zu zahlen:
z. bei Erhalt, binnen sieben Tagen, in drei Monatsraten.
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zahl|bar <Adj.> (Kaufmannsspr.): fällig zu zahlen: z. bei Erhalt, binnen sieben Tagen, in drei Monatsraten.
Universal-Lexikon. 2012.