Akademik

a priori
von vornherein

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a pri|o|ri Ggs a posteriori
1. ohne Erfahrungsgrundlage (gegeben), allein aus der Vernunft, dem Denken stammend
2. rein begrifflich
3. von vornherein
[lat., „vom Früheren her“]

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a pri|o|ri [lat. = vom Früheren her, zu: prior, Prior]:
a) (Philos.) von der Erfahrung od. Wahrnehmung unabhängig; aus der Vernunft durch logisches Schließen gewonnen; aus Vernunftgründen:
eine Erkenntnis, ein Urteil a p.;
b) (bildungsspr.) von vornherein; grundsätzlich; ohne weitere Beweise:
etw. a p. verurteilen;
das bedeutet a p. keinen Widerspruch.

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A priori
 
Die wörtliche Übersetzung dieser lateinischen Fügung lautet: »vom Früheren her«; sie wird bildungssprachlich in der Bedeutung »von vornherein, grundsätzlich« gebraucht: Unkontrollierter Einsatz von Schusswaffen muss a priori abgelehnt werden.

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a pri|o|ri [lat. = vom Früheren her, zu: prior, ↑Prior]: a) (Philos.) von der Erfahrung od. Wahrnehmung unabhängig; aus der Vernunft durch logisches Schließen gewonnen; aus Vernunftgründen: eine Erkenntnis, ein Urteil a p.; b) (bildungsspr.) von vornherein, grundsätzlich; ohne weitere Beweise: etw. a p. verurteilen; Arbeits- und Sozialwelt bedeuten a p. keinen Widerspruch mehr (Welt 3. 7. 1965, Die geist. Welt 1).

Universal-Lexikon. 2012.