die Physik betreffend
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phy|si|ka|lisch [fyzi'ka:lɪʃ] <Adj.>:die Physik betreffend, zu ihr gehörend, von ihr herrührend:
physikalische Gesetze, Phänomene, Experimente.
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phy|si|ka|lisch 〈Adj.〉 die Physik betreffend, zu ihr gehörend, auf ihr beruhend ● \physikalische Chemie Lehre von physikal. Erscheinungen chemischer Vorgänge; \physikalische Konstanten wichtige Zahlengrößen in der Physik, die universell einen festen Wert haben od. eine Eigenschaft eines Stoffes zahlenmäßig festlegen; \physikalische Therapie Th. mit Wärme, Licht usw.; Sy Physiotherapie
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phy|si|ka|lisch <Adj.>:
a) die Physik betreffend; auf ihr, ihren Gesetzen beruhend, zu ihr gehörend:
-e Formeln, Experimente, Gesetze;
die -e Chemie (Physikochemie);
b) den Gesetzen, Erkenntnissen der Physik folgend, nach ihnen ablaufend, durch sie bestimmt:
-e Vorgänge;
c) bestimmte Gesetze, Erkenntnisse der Physik nützend, anwendend; mithilfe bestimmter Gesetze, Erkenntnisse der Physik:
medikamentöse und -e Therapien;
eine Krankheit p. behandeln;
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physikalisch,
die Physik betreffend, auf ihren Gesetzen beruhend.
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phy|si|ka|lisch <Adj.>: a) die Physik betreffend; auf ihr, ihren Gesetzen beruhend, zu ihr gehörend: -e Formeln, Experimente, Gesetze; die -e Forschung, Technik; -e Geräte, Apparate; die -e Chemie (Physikochemie); Kraft ist ... zwar p. definierbar, doch nur formelhaft fassbar (Dorpat, Ellenbogenspiele 135); b) den Gesetzen, Erkenntnissen der Physik folgend, nach ihnen ablaufend, durch sie bestimmt: -e Vorgänge; ein rein -er Prozess; bei labilen, p. schwachen oder chemisch armen Waldböden (Mantel, Wald 106); c) bestimmte Gesetze, Erkenntnisse der Physik nützend, anwendend; mithilfe bestimmter Gesetze, Erkenntnisse der Physik: medikamentöse und -e Therapien; eine Krankheit p. behandeln; d) (veraltend) ↑physisch (2).
Universal-Lexikon. 2012.