Richter
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Ka|di 〈m. 6〉
1. 〈in islam. Ländern〉 nach den Gesetzen des Korans Recht sprechender Richter
2. 〈fig.〉 Richter, Gericht
● jmdn. vor den \Kadi zitieren, jmdn. vor den \Kadi zerren 〈fig.; umg.〉 jmdn. vor Gericht bringen; er zog vor den \Kadi 〈fig.; umg.〉 [<arab. qadin „Richter“]
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Ka|di, der; -s, -s [arab. qāḍī]:
1. Richter in islamischen Ländern.
2. (ugs.) richterliche Instanz, Gericht:
sie schleppten, brachten ihn vor den K. (strengten einen Prozess gegen ihn an).
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Kadi
[arabisch qāḍī »Richter«] der, -s/-s, in den islamischen Ländern Richter der religiösen Gerichtsbarkeit. In der Türkei seit der Trennung von Kirche und Staat (1922) abgeschafft; in den arabischen Staaten heute Richter aller Gerichtsbarkeiten.
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Ka|di, der; -s, -s [arab. qāḍī]: 1. Richter in islamischen Ländern. 2. (ugs.) richterliche Instanz, Gericht: sie schleppten, brachten ihn vor den K. (strengten einen Prozess gegen ihn an).
Universal-Lexikon. 2012.