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kle|ri|kal 〈Adj.〉 kirchlich, auf kirchl. Grundlage beruhend, die Kirche, die Geistlichen betreffend [<kirchenlat. clericalis „priesterlich“; → Klerus]
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a) zum Stand der katholischen Geistlichen, zum Klerus gehörend;
b) in der Gesinnung unbeirrbar, konsequent den Standpunkt des katholischen Priesterstandes vertretend; Ansprüche des Klerus fördernd, unterstützend.
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klerikal
[kirchenlateinisch »priesterlich«\], im weiteren Sinn streng kirchlich gesinnt; im engeren Sinn zum Klerus gehörend, dem Klerus eigentümlich.
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kle|ri|kal <Adj.> [kirchenlat. clericalis = priesterlich, zu: clerus, ↑Klerus]: a) zum Stand der katholischen Geistlichen, zum Klerus gehörend: die Personalkosten für die 2 281 überwiegend -en Mitarbeiter (NZZ 26. 10. 86, 17); b) in der Gesinnung unbeirrbar, konsequent den Standpunkt des katholischen Priesterstandes vertretend; Ansprüche des Klerus fördernd, unterstützend: Es liest sich wie ein -es Pamphlet aus den Tagen der Reformation (Zeit 7. 2. 75, 2).
Universal-Lexikon. 2012.