Kampfrichter
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Rịng|rich|ter 〈m. 3〉 Schiedsrichter beim Boxen
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Rịng|rich|ter, der (Boxen):
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Ringrichter,
unparteiischer Leiter eines Boxkampfs; kann ermahnen, verwarnen und disqualifizieren, wird auch zur Beurteilung des Kampfs, die v. a. den Kampfrichtern obliegt, herangezogen; beim Catch-as-catch-can hat der Ringrichter die alleinige Entscheidungsbefugnis über den Kampfausgang.
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Universal-Lexikon. 2012.