Geschäftsinhaber; Unternehmensinhaber; Firmeninhaber; Unternehmensleiter; Brötchengeber (umgangssprachlich); Arbeitgeber; Unternehmer; Brotherr (veraltet) (umgangssprachlich)
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◆ En|tre|pre|neur 〈[ãtrəprənø:r] m. 1 ; Wirtsch.〉 Begründer einer neuen Marktidee, Gründer eines innovativen Unternehmens, Veranstalter (von Konzerten, Vorträgen usw.) [frz., „Unternehmer“]
◆ Die Buchstabenfolge en|tr... kann in Fremdwörtern auch ent|r... getrennt werden. Davon ausgenommen sind Zusammensetzungen, in denen die fremdsprachigen bzw. sprachhistorischen Bestandteile deutlich als solche erkennbar sind, z. B. -tropie (→a. Allotropie, Isotropie).
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En|t|re|pre|neur [ãtrəprə'nø:ɐ̯ ], der; -s, -e [(engl. entrepreneur <) frz. entrepreneur = Unternehmer, zu: entreprendre = unternehmen, zu lat. pre(he)ndere = nehmen, ergreifen] (Wirtschaftsjargon):
Unternehmer, Firmengründer:
er hat das Zeug zum E.
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En|tre|pre|neur [ãtrəprə'nø:ɐ̯], der; -s, -e [frz. entrepreneur, zu: entreprendre = unternehmen, aus: entre = zwischen, unter u. prendre = nehmen] (veraltet): Unternehmer, Veranstalter, Agent (z. B. von Konzerten, Theateraufführungen): Jeder wurde plötzlich ein E., ein Unternehmer (Tempo 12, 1988, 61); ∙ Einem Tambour folgte der E. zu Pferde, hinter ihm eine Tänzerin (Goethe, Lehrjahre II, 4).
Universal-Lexikon. 2012.