Akademik

Kommiss
Bund (umgangssprachlich); Bundeswehr

* * *

Kom|mịss 〈m. 1; unz.〉
1. 〈urspr.〉 vom Staat gelieferte Ausrüstung u. Lohn des Soldaten
2. 〈umg.; veraltetMilitär, Militärdienst
[<frühnhd. kommiss „Heeresvorräte“ <lat. commissa, Pl. zu commissum „anvertrautes Gut“, Part. Perf. zu committere „zusammenbringen, anvertrauen“]

* * *

Kom|mịss, der; -es [urspr. = Heeresvorräte; wohl zu lat. commissa (Pl. von: commissum) = anvertrautes Gut, subst. 2. Part. von: committere = ausüben; anvertrauen, zu: mittere = schicken, beauftragen] (ugs.):
Militär, Militärdienst:
er ist beim, muss zum K.

* * *

Kommịss
 
[wohl zu lateinisch commissum »anvertrautes Gut«] der, -es, ursprüngliche Bezeichnung für Heeresvorräte, heute für Militär, Militärdienst.

* * *

Kom|mịss, der; -es [urspr. = Heeresvorräte; wohl zu lat. commissa (Pl. von: commissum) = anvertrautes Gut, subst. 2. Part. von: committere, ↑kommittieren] (Soldatenspr.): Militär, Militärdienst: er muss zum K.; der K. kotzte ihn an; beim K. werden Griffe gekloppt (Kreuder, Gesellschaft 139); Mir ist meine Jugend beim K. gestohlen worden (Remarque, Obelisk 49).

Universal-Lexikon. 2012.