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Blick|punkt ['blɪkpʊŋkt], der; -[e]s, -e:Zentrum der Aufmerksamkeit, des Interesses:
im Blickpunkt [der Öffentlichkeit] stehen.
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Blịck|punkt 〈m. 1〉 vom Auge fixierter Punkt ● im \Blickpunkt der Öffentlichkeit stehen 〈fig.〉 öffentliches Interesse genießen, die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf sich lenken
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Blịck|punkt, der:
1. etw., worauf sich jmds. Blicke richten; Punkt, auf den die Sehkraft konzentriert ist:
Ü im B. der Öffentlichkeit (im öffentlichen Interesse) stehen.
2. Punkt, von dem aus etw. betrachtet wird; Gesichtspunkt, Aspekt:
vom juristischen B. aus [gesehen].
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Blịck|punkt, der: 1. etw., worauf sich jmds. Blicke richten; Punkt, auf den die Sehkraft konzentriert ist: Ü im B. der Öffentlichkeit (im öffentlichen Interesse) stehen. 2. Punkt, von dem aus etw. betrachtet wird; Gesichtspunkt, Aspekt: vom juristischen, politischen B. aus [gesehen].
Universal-Lexikon. 2012.