Meinungsäußerungsfreiheit
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Re|de|frei|heit 〈f. 20; unz.〉 Recht der freien Meinungsäußerung
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Re|de|frei|heit, die <o. Pl.>:
a) zum Grundrecht der Meinungsfreiheit gehörende Freiheit, jederzeit u. ohne Gefahr öffentlich reden u. seine Meinung sagen zu können;
b) bei einer Versammlung o. Ä. das Recht zum Mitreden.
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Redefreiheit,
Element der Meinungsfreiheit.
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Re|de|frei|heit, die <o. Pl.>: a) zum Grundrecht der Meinungsfreiheit gehörende Freiheit, jederzeit u. ohne Gefahr öffentlich reden u. seine Meinung sagen zu können; b) bei einer Versammlung o. Ä. das Recht zum Mitreden.
Universal-Lexikon. 2012.