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at|tes|tie|ren 〈V. tr.; hat〉 jmdm. etwas \attestieren
1. jmdm. ein Attest über etwas ausstellen, jmdm. etwas bescheinigen
2. 〈fig.〉 jmdm. etwas zugestehen, bestätigen
● die Richterin attestierte dem Zeugen ein hohes Maß an Glaubwürdigkeit 〈fig.〉
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at|tes|tie|ren <sw. V.; hat [lat. attestari]:
1. bescheinigen, bestätigen, zugestehen:
jmdm. seine Leistungen, einer Sache ihre hohe Qualität a.;
die amtlich attestierte Unschädlichkeit des Medikaments.
2. (DDR) jmdm. eine Attestation erteilen:
als Lehrer der Oberstufe attestiert werden.
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at|tes|tie|ren <sw. V.; hat [lat. attestari]: 1. bescheinigen, bestätigen, zugestehen: jmdm. seine Leistungen, einer Sache ihre hohe Qualität a.; Der Konjunktur werden ... gute Noten attestiert (NZZ 29. 8. 86, 13); Alle diese Tassen sind attestiert nach Herkunft und Zeit durch Dokumente mit notarieller Unterschrift (Fr. Wolf, Zwei 108); die amtlich attestierte Unschädlichkeit des Medikaments. 2. (DDR) jmdm. eine Attestation erteilen: als Lehrer der Oberstufe attestiert werden.
Universal-Lexikon. 2012.