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Credo
Glaubensbekenntnis; Kredo; geglaubter Grundsatz

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Cre|do 〈n. 15〉 = Kredo

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Cre|do, Kredo, das; -s, -s [lat. credo = ich glaube, nach dem Anfang des Credos: Credo in unum deum = Ich glaube an den einen Gott …]:
1.
a) (christl., bes. kath. Rel.) Apostolisches Glaubensbekenntnis;
b) (kath. Kirche) Teil der 1Messe (1), der das Credo (1 a) enthält.
2. (bildungsspr.) Glaubensbekenntnis (c).

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Credo
 
[lateinisch »ich glaube«] das, -s/-s, Kredo, das mit diesem Wort beginnende Nicänische Glaubensbekenntnis; wird in der katholischen Messe als 3. Teil des Ordinarium Missae an allen Sonntagen und bestimmten Feiertagen gebetet. Sein Text ist in seiner heutigen Gestalt seit dem 4. Jahrhundert bekannt. Ursprüngliches Taufbekenntnis, wurde das Credo im 6. Jahrhundert zunächst in die orientalischen Messliturgien, 589 in die mozarabische (altspanisch), um 800 durch Karl dem Großen in die fränkische und 1014 auf Drängen Heinrichs II. in die römische Liturgie übernommen. - Im heutigen Graduale Romanum gibt es sechs Credomelodien. Mehrstimmige Vertonungen setzen erst bei den Worten »Patrem omnipotentem« ein, da der vorangehende Text »Credo in unum Deum« vom Priester angestimmt wird.
 

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Cre|do:Kredo.
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Kre|do, Credo, das; -s, -s [lat. credo = ich glaube, nach dem Anfang des Kredos (1 a): Credo in unum deum = Ich glaube an den einen Gott ...]: 1. a) (christl., bes. kath. Rel.) Apostolisches Glaubensbekenntnis; b) (kath. Kirche) Teil der 1Messe (1), der das ↑Kredo (1 a) enthält. 2. (bildungsspr.) Glaubensbekenntnis (c): Architektur müsse wieder ... menschlichem Maß entsprechen - so lautet das beispielsweise in dem Londoner Vorort Hillingdon schon verwirklichte K. (Spiegel 13, 1980, 5).

Universal-Lexikon. 2012.