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ụn|ter|be|wer|ten 〈V. tr.; hat〉 zu gering bewerten; Ggs überbewerten
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ụn|ter|be|wer|ten <sw. V.; hat:
zu gering bewerten:
er unterbewertet die Probleme.
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ụn|ter|be|wer|ten <sw. V.; hat: zu gering bewerten: stets bemüht, die besonderen Umstände des Falles weder über- noch unterzubewerten (Spiegel 6, 1991, 74); er unterbewertet die emotionale Seite des Problems.
Universal-Lexikon. 2012.