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un|be|stech|lich ['ʊnbəʃtɛçlɪç] <Adj.>:nicht zu bestechen; sich in seinem Urteil durch nichts beeinflussen lassend:
ein unbestechlicher Mann, Charakter; sie war in ihrem Urteil unbestechlich.
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ụn|be|stech|lich 〈a. [—′—] Adj.〉 der Bestechung nicht zugänglich
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un|be|stẹch|lich [auch: 'ʊn… ] <Adj.>:
a) nicht bestechlich:
ein [absolut] -er Beamter;
sie erwies sich als, war u.;
b) keiner Beeinflussung erliegend; sich durch nichts täuschen lassend:
ein -er Kritiker;
eine -e Wahrheitsliebe;
sie war [in ihrem Urteil] u.;
Ü eine Kamera ist u.
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un|be|stẹch|lich [auch: '- - - -] <Adj.>: a) nicht bestechlich: ein [absolut] -er Beamter; Unbestechlicher Wachhund ... zu verk. (Saarbr. Zeitung 12./13. 7. 80, 27/29); er erwies sich als, war u.; b) keiner Beeinflussung erliegend; sich durch nichts täuschen lassend: ein -er Kritiker; eine -e Wahrheitsliebe; dieser -e, dieser protestantisch harte Gewissensmensch (St. Zweig, Fouché 22); sie war [in ihrem Urteil] u.; Ü Der Gipskopf sah dürftig aus im -en Tageslicht (Hahn, Mann 106); Eine Kamera ist u.; sie sieht mehr als unser träges Auge (Konsalik, Promenadendeck 154).
Universal-Lexikon. 2012.