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zu|rụ̈ck||er|hal|ten 〈V. tr. 160; hat〉 wiedererhalten, zurückbekommen
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zu|rụ̈ck|er|hal|ten <st. V.; hat:
das Gepäck werden sie erst in einer Woche z.
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zu|rụ̈ck|er|hal|ten <st. V.; hat: vgl. ↑zurückbekommen: Bulgarische Bürger islamischen Glaubens sollen ihre moslemischen Namen z. (Freie Presse 30. 12. 89, 5); Die Autoren hatten ... ehemalige Zwangsarbeiter befragt und publizierten deren Fotos: die Opfer erhielten Gesicht und Stimme zurück (Woche 3. 7. 98, 34).
Universal-Lexikon. 2012.