Akademik

volljährig
ausgewachsen; mündig; erwachsen; reif

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voll|jäh|rig ['fɔljɛ:rɪç] <Adj.>:
nach Erreichung eines bestimmten Alters gesetzlich zur Vornahme von Rechtshandlungen berechtigt /Ggs. minderjährig/: sie braucht die Erlaubnis ihrer Eltern, weil sie noch nicht volljährig ist.
Syn.: 2 erwachsen, 1 groß, mündig.

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vọll|jäh|rig 〈Adj.〉 = mündig; Ggs minderjährig

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vọll|jäh|rig <Adj.> (Rechtsspr.):
so alt, wie es für die Mündigkeit erforderlich ist; mündig (a):
v. werden, sein.

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vọll|jäh|rig <Adj.> (Rechtsspr.): so alt, wie es für die Mündigkeit erforderlich ist; ↑mündig (a): v. werden, sein.

Universal-Lexikon. 2012.