Be|grü|ßungs|geld, das (früher): an Bürger der DDR beim Besuch der Bundesrepublik Deutschland von behördlicher Seite ausgezahlter Geldbetrag: Dort wird das Mitte des Jahres auf 100 Mark erhöhte „Begrüßungsgeld“ für die Gäste aus dem anderen Teil Deutschlands ausgezahlt (MM 19./20. 12. 87, 11).
Universal-Lexikon. 2012.