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ein||wie|gen1 〈V. tr.; hat〉 ein Kind \einwiegen in den Schlaf wiegen
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ein||wie|gen2 〈V. tr. 282; hat〉 Ware \einwiegen wiegen u. in die Verpackung füllen
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1ein|wie|gen <st. V.; hat (Kaufmannsspr.):
1. für Packungen, Konserven abwiegen u. in diese einfüllen.
2. beim Auswiegen mehrerer kleinerer Mengen einbüßen, einen bestimmten Verlust machen.
(ein Kind) in den Schlaf wiegen:
sie wiegte das Kind leise singend ein.
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1ein|wie|gen <st. V.; hat (Kaufmannsspr.): 1. für Packungen, Konserven abwiegen u. in diese einfüllen: die Chromatpulver ... werden von den Arbeitern, je nach Rezeptur, „eingewogen“ und zur eigentlichen Produktion transportiert (Stadtblatt 21, 1984, 21). 2. beim Auswiegen mehrerer kleinerer Mengen einbüßen, einen bestimmten Verlust machen.
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2ein|wie|gen <sw. V.; hat: (ein Kind) in den Schlaf wiegen: er versuchte, das Baby einzuwiegen; Ü sich von falschen Versprechungen e. (einlullen 2) lassen.
Universal-Lexikon. 2012.