wiederkehrende Leistungen,
Leistungen, die entweder in regelmäßigen Zeitabschnitten (z. B. Renten, Gehälter, Unterhaltsbeiträge) oder unregelmäßig (z. B. unter Umständen bei Reallasten, § 1105 BGB) zu entrichten sind.
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.