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Vollstreckungsbescheid
Vollstreckungsbescheid,
 
der auf Antrag des Gläubigers im Mahnverfahren nach Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Grundlage des Mahnbescheids erlassene Bescheid. Der Vollstreckungsbescheid ist Vollstreckungstitel und steht einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Versäumnisurteil gleich.

Universal-Lexikon. 2012.