Volksrecht,
Rechtsgeschichte: Bezeichnung für die germanischen Volksrechte. - Im Rahmen des germanistisch-romanistischen Richtungsstreits der historischen Rechtsschule in der Mitte des 19. Jahrhunderts gewann der Begriff Volksrecht ideologische Züge und wurde von Vertretern der Germanistik (G. Beseler) als das im Volksbewusstsein verankerte Recht in strikten Gegensätzen zum Juristenrecht, der Pandektistik (Pandekten), gebracht.
Universal-Lexikon. 2012.