Verwaltungsvermögen,
der Teil des öffentlichen Vermögens, der den Verwaltungsvollzug ermöglicht (z. B. Dienstgebäude). - Gegensatz: Finanzvermögen.
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Ver|wạl|tungs|ver|mö|gen, das: Teil des öffentlichen Vermögens, der der öffentlichen Verwaltung zur Erfüllung ihrer Aufgaben dient.
Universal-Lexikon. 2012.