Akademik

Vermögensstrafe
Vermögens|strafe,
 
neben der Freiheits- und der Geldstrafe eine Kriminalstrafe, durch die Gewinne aus kriminellen Handlungen abgeschöpft werden sollen. Die Vermögensstrafe wurde durch das »Gesetz zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungen der Organisierten Kriminalität« vom 15. 7. 1992 geschaffen und in § 43 a StGB verankert. Danach kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen bei Tätern, die zu einer lebenslangen oder einer Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren verurteilt werden, auf Zahlung eines Geldbetrages erkennen, dessen Höhe durch den (unter Umständen zu schätzenden) Wert des Vermögens des Täters begrenzt ist.

Universal-Lexikon. 2012.