Verbrechen gegen den Frieden,
nach dem Statut des Internationalen Militärgerichtshofs (Nürnberger Prozesse) besonders das Planen, Vorbereiten, Einleiten und Durchführen von Aggressionskriegen. In Deutschland stellt § 80 StGB die Vorbereitung eines Angriffskrieges unter Strafe (Friedensverrat).
Universal-Lexikon. 2012.