Un|ebenbürtigkeit,
Rechtsgeschichte: die durch niedrigere Geburt begründete ständische Ungleichheit. In germanischer und mittelalterlicher Zeit, als der Grundsatz der Ebenbürtigkeit galt, war die Unebenbürtigkeit mit Rechtsnachteilen verbunden; z. B. folgten Kinder bei Unebenbürtigkeit eines Elternteils meist der ärgeren Hand. Eine Folge der Unebenbürtigkeit beim hohen Adel waren die Ehen zur linken Hand.
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Universal-Lexikon. 2012.