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rück|stän|dig ['rʏkʃtɛndɪç] <Adj.>:hinter der Entwicklung zurückgeblieben; am Alten hängend; nicht fortschrittlich:
er ist in seinen Ansichten sehr rückständig; ein rückständiger Betrieb.
Syn.: ↑ altmodisch, ↑ antiquiert, ↑ konservativ, nicht [mehr] zeitgemäß, ↑ provinziell (abwertend), ↑ reaktionär, ↑ unmodern.
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rụ̈ck|stän|dig 〈Adj.〉
1. restlich, übrig bleibend, noch unbeglichen (Zahlungen)
2. 〈fig.〉 überholten Ansichten anhängend (Person)
3. nicht fortschrittlich, unmodern, unzeitgemäß (Ansichten)
4. auf niederer Entwicklungsstufe verharrend
● ein \rückständiger Steuerzahler S., der mit seinen Zahlungen in Rückstand geraten ist; \rückständige Zahlungen; mit 50 Euro \rückständig sein
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rụ̈ck|stän|dig <Adj.>:
1. in der Entwicklung eine bestimmte Norm nicht erfüllend:
ein -es Agrarland.
2. rückschrittlich:
-es Denken;
r. sein.
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Universal-Lexikon. 2012.