in Pfand geben; versetzen; als Pfand geben
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ver|pfạ̈n|den 〈V. tr.; hat〉 (jmdm.) etwas \verpfänden (jmdm.) etwas als Pfand geben (für etwas anderes) ● jmdm. seinen Besitz \verpfänden; jmdm. sein Ehrenwort, sein Wort \verpfänden, dass eine Sache wahr ist jmdm. durch Ehrenwort erklären, dass ...
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ver|pfạ̈n|den <sw. V.; hat [mhd. verphenden]:
sein Haus, seinen gesamten Besitz v.;
Ü sein Wort, seine Ehre für etw. v. (geh.; etw. ganz fest, feierlich versprechen).
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ver|pfạ̈n|den <sw. V.; hat [mhd. verphenden]: als ↑Pfand (1 a) geben, beleihen lassen: sein Haus, seinen gesamten Besitz v.; Der Bär trägt den Hochzeitsrock aus schwarzem Tuch ... und zwischen Westenknopf und Westentasche eine vergoldete Kette, an deren Ende ein Lotblei hängt, weil die Uhr verpfändet ist (Bieler, Bär 21); Ü sein Wort, seine Ehre für etw. v. (geh.; etw. ganz fest, feierlich versprechen).
Universal-Lexikon. 2012.