sozialer Aufstieg,
Vorgang der vertikalen Mobilität, die positiv bewertete Veränderung der sozialen Position von einzelnen Individuen oder sozialen Gruppen. In der gegenwärtigen Schichtungsgesellschaft der westlichen Industrieländer wird der soziale Aufstieg v. a. über das Bildungs- und Ausbildungsniveau und über die individuelle Leistung reguliert (im Unterschied zu den Aufstiegsmöglichkeiten in der Ständegesellschaft). Die allgemeine Verbesserung des Lebensstandards breiter Bevölkerungskreise nach dem Zweiten Weltkrieg wurde auch als kollektiver Aufstieg bezeichnet. Verbunden mit dem sozialen Aufstieg ist in der Regel eine Erhöhung des sozialen Prestiges und eine deutliche Verbesserung der Arbeits- und Lebenssituation. - Als sozialer Abstieg werden in Industriegesellschaften in der Regel der Wechsel in eine gesellschaftlich geringer bewertete berufliche Position oder der Verlust des Arbeitsplatzes verstanden. Sozialer Abstieg ist meist verbunden mit einer Verschlechterung des Lebensstandards.
K. M. Bolte: Sozialer A. u. Abstieg (1959);
F. Fürstenberg: Das A.-Problem in der modernen Gesellschaft (21969);
M. Haller: Klassenstrukturen u. Mobilität in fortgeschrittenen Gesellschaften (1989).
Universal-Lexikon. 2012.