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Vorhand
Vorderhand

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Vor|hand 〈f. 7u; unz.〉
1. oV Vorderhand; Ggs Hinterhand
1.1 〈Reitsp.〉 der vor dem Reiter liegende, vordere Körperteil des Pferdes
1.2 〈Kart.〉 der vor dem Gebenden sitzende Kartenspieler
2. 〈Sp.; TennisSchlag mit der Schlaghand auf derselben Körperseite; Sy Vorhandschlag; Ggs Rückhand
3. 〈Rechtsw.〉 Vorkaufsrecht
● die \Vorhand haben das Recht zum Ausspielen der ersten Karte haben

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Vor|hand, die; -, Vorhände:
1. (bes. Tennis, Tischtennis)
a) Seite des Schlägers, mit der der Ball geschlagen wird, wenn die Innenfläche der den Schläger führenden Hand in die Richtung des Schlages zeigt:
einen Ball mit [der] V. spielen;
b) Schlag mit der Vorhand;
c) Fähigkeit, Art u. Weise, mit der Vorhand zu schlagen:
er hat keine, eine gute V.
2. (Kartenspiele)
a) <o. Pl.> Position des Spielers, der zuerst ausspielt:
die V. haben;
in der V. sein;
Ü die Firma war der Konkurrenz gegenüber in der V. (im Vorteil);
b) <o. Pl.; meist ohne Art.> Spieler, der zuerst ausspielt.
3. Vorderbeine u. vorderer [Körper]teil von größeren Säugetieren, bes. von Pferden.

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Vorhand,
 
1) Kartenspiel: Recht, das erste Blatt auszuspielen.
 
 2) Pferdezucht: die Vorderhand.
 
 3) Recht: dem Optionsrecht verwandter, rechtlich nicht eindeutig einzuordnender Begriff, der ein Rechtsverhalten bezeichnet, durch das sich jemand verpflichtet, einen Gegenstand dem Vorhandberechtigten anzubieten, bevor er ihn anderweitig veräußert oder vermietet.
 
 4) Sport: Vorhandschlag, Schlagart bei einigen Rückschlagspielen, wobei die Handfläche (bei Rückhand[schlag] der Handrücken) der den Schläger führenden Hand dem anfliegenden Ball zugewandt ist.
 

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Vor|hand, die; -, Vorhände: 1. (Sport, bes. [Tisch]tennis) a) Seite des Schlägers, mit der der Ball geschlagen wird, wenn die Innenfläche der den Schläger führenden Hand in die Richtung des Schlages zeigt: einen Ball mit [der] V. spielen; b) Schlag mit der Vorhand: weil sie sowohl rechts- wie linkshändig spielt und es somit bei ihr nur gepeitschte Vorhände gibt (MM 9. 9. 68, 14); c) Fähigkeit, Art u. Weise, mit der Vorhand zu schlagen: Gemessen an ihrer V., ist ihr Händedruck eher sanft (Zeit 12. 12. 97, 80); er hat keine, eine gute V. 2. (Kartenspiel) a) Position des Spielers, der zuerst ausspielt: die V. haben; in der V. sein; Ein Grand mit Dreien, in der V., Schneider und Schwarz angesagt (Fühmann, Judenauto 120); Ü Gäbe es eine Opposition, sie wäre es nicht herzlich zufrieden, dass der Westen dem Osten die V. lässt (Augstein, Spiegelungen 116); die Firma war der Konkurrenz gegenüber in der V. (im Vorteil); b) Spieler, der zuerst ausspielt. 3. Vorderbeine u. vorderer [Körper]teil von größeren Säugetieren, bes. von Pferden: es (= das Pferd) geht also mit der Hinterhand auf dem Hufschlag, während man die V. einen Schritt in die Bahn führt (Dwinger, Erde 149).

Universal-Lexikon. 2012.