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Sichteinlagen
Sicht|einlagen,
 
Sichtdepositen, täglich abrufbare Guthaben von Nichtbanken (Bankkunden) bei Kreditinstituten, die als Kundeneinlagen gering- oder unverzinslich sind, im Wesentlichen dem bargeldlosen Zahlungsverkehr (Giroverkehr) dienen und Buchgeld darstellen (Sichtguthaben). Sichteinlagen von Banken im Rahmen der Interbankbeziehungen entstehen aufgrund des Verrechnungsverkehrs oder des Geldhandels und werden den Bankeinlagen zugerechnet. Die Sichteinlagen der Nichtbanken sind aus Sicht der Kreditinstitute täglich fällige Verbindlichkeiten (Sichtverbindlichkeiten), die der Mindestreservepflicht unterliegen (Mindestreserve). Keine Sichteinlagen sind Termin- und Spareinlagen.

Universal-Lexikon. 2012.