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Selbstschuldner
Selbstschuldner,
 
ein Bürge, der bei Fälligkeit der von ihm gesicherten Schuld vom Gläubiger in Anspruch genommen werden kann, ohne dass es einer vorherigen Klage gegen den Hauptschuldner bedarf (§ 773 Absatz 1 Ziffer 1 BGB). Bürgschaft.
 

Universal-Lexikon. 2012.