Selbstschuldner,
ein Bürge, der bei Fälligkeit der von ihm gesicherten Schuld vom Gläubiger in Anspruch genommen werden kann, ohne dass es einer vorherigen Klage gegen den Hauptschuldner bedarf (§ 773 Absatz 1 Ziffer 1 BGB). Bürgschaft.
Universal-Lexikon. 2012.