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Zahn|arzt ['ts̮a:n|a:ɐ̯ts̮t], der; -es, Zahnärzte ['ts̮a:n|ɛ:ɐ̯ts̮tə], Zahn|ärz|tin ['ts̮a:nɛ|:ɐ̯ts̮tɪn], die; -, -nen:Person, die kontrolliert, ob die Zähne gesund sind, und kranke Zähne behandelt:
zum Zahnarzt gehen, müssen; der Zahnarzt hat mir einen Backenzahn gezogen, einen Zahn plombiert.
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1 der Zahnarzt
2 der Patient
3 der Patientenstuhl (Behandlungsstuhl)
4 das Zahnarztgerät
5 der Behandlungstray
6 die Bohrinstrumente n mit verschiedenen Handstücken n
7 die Medikamentenkassette
8 die Garage (für das Zahnarztgerät)
9 die Helferineinheit
10 die Mehrfachfunktionsspritze (für kaltes und warmes Wasser, Spray m oder Luft f)
11 die Absauganlage
12 das Speibecken
13 das Wasserglas mit automatischer Füllung
14 der Arbeitssessel
15 das Waschbecken
16 der Instrumentenschrank
17 das Bohrerfach
18 die Zahnarzthelferin
19 die Behandlungslampe
20 die Deckenleuchte
21 das Röntgengerät für Panoramaaufnahmen f
22 der Röntgengenerator
23 das Mikrowellengerät, ein Bestrahlungsgerät n
24 der Sitzplatz
25 die Zahnprothese (der Zahnersatz, das künstliche Gebiss)
26 die Brücke (Zahnbrücke)
27 der zurechtgeschliffene Zahnstumpf
28 die Krone (Arten: Goldkrone, Jacketkrone)
29 der Porzellanzahn
30 die Füllung (Zahnfüllung, veralt.: Plombe)
31 der Stiftzahn (Ringstiftzahn)
32 die Facette
33 der Ring
34 der Stift
35 die Karborundscheibe
36 die Schmirgelscheibe
37 Kavitätenbohrer m
38 der Finierer (flammenförmige Bohrer)
39 Spaltbohrer m (Fissurenbohrer)
40 der Diamantschleifer
41 der Mundspiegel
42 die Mundleuchte
43 der Thermokauter (Kauter)
44 die Platin-Iridium-Elektrode
45 Zahnreinigungsinstrumente n
46 die Sonde
47 die Extraktionszange
48 der Wurzelheber (Stößel)
49 der Knochenmeißel
50 der Spatel
51 das Füllungsmischgerät
52 die Synchronzeitschaltuhr
53 die Injektionsspritze zur Anästhesierung (Nervbetäubung)
54 die Injektionsnadel
55 der Matrizenspanner
56 der Abdrucklöffel
57 die Spiritusflamme
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Zahn|arzt 〈m. 1u〉 Arzt für Zahnheilkunde
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Zahn|arzt, der:
Arzt für Zahnheilkunde:
zum Z. gehen, müssen.
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Zahn|arzt,
Berufsbezeichnung für eine Person, die ein Studium der Zahnheilkunde absolviert hat und aufgrund der Approbation zur berufsmäßigen Ausübung der Zahnheilkunde berechtigt ist. Die Berufsausübung des Zahnarztes wird durch eine Berufsordnung und gesetzliche Vorschriften geregelt. Die zahnärztlichen Berufsvertretungen (Zahnärztekammern) überwachen die Einhaltung der Berufspflichten. Zur zahnärztlichen Versorgung der Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen werden Zahnärzte als Vertragszahnärzte (bis zum 31. 12. 1992 Kassenzahnärzte) zugelassen.
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Zahn|arzt, der: Arzt für Zahnheilkunde: er ist Z.; zum Z. gehen, müssen.
Universal-Lexikon. 2012.