Schwebeflug,
Flugzustand von Hubschraubern oder anderen Senkrechtstartflugzeugen, bei dem das Luftfahrzeug in der Luft am gleichen Ort und in konstanter Höhe verharrt; Lagehaltung und Steuerung sind dabei erschwert. Der Schwebeflug ermöglicht u. a. Aufnahme oder Absetzen von Personen oder Lasten bei fehlender Landemöglichkeit (Einsatz als »fliegender Kran«).
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Schwe|be|flug, der: Flug, bei dem das Luftfahrzeug in der Luft am gleichen Ort u. in konstanter Höhe verharrt (z. B. beim Aufnehmen od. Absetzen von Personen od. Lasten bei fehlenden Landemöglichkeiten).
Universal-Lexikon. 2012.