* * *
Kụ̈s|ten|li|nie, die:
Linie, die die Küste gegen das Meer begrenzt.
* * *
Küstenlini|e,
wasserseitige Grenzlinie des Küstengebietes auf dem Festland sowie der Dünen- und Geestgebiete auf den Inseln; sie wird durch den der unteren Windflutgrenze zugehörigen Tidewasserstand bestimmt.
Universal-Lexikon. 2012.