Rekrutierungssystem,
das in der Regel in der Wehrverfassung eines Staates festgelegte System der Bestandssicherung des Personals für die Streitkräfte, entweder aufgrund einer allgemeinen Wehrpflicht oder durch Werbung von Freiwilligen. Die meisten Staaten unterhalten heute Armeen mit einer Mischung aus beiden Möglichkeiten.
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Re|kru|tie|rungs|sys|tem, das: System des Rekrutierens (2).
Universal-Lexikon. 2012.