Prozẹssführungsbefugnis,
das Recht, einen Prozess als die richtige Partei im eigenen Namen zu führen. Die Prozessführungsbefugnis ist allgemeine Prozessvoraussetzung und steht in der Regel dem Inhaber des jeweiligen Rechts zu. Ist ausnahmsweise eine andere Person prozessführungsbefugte Partei, handelt es sich um einen Fall von Prozessstandschaft.
Universal-Lexikon. 2012.