Prohibitivpreis,
Preis eines Gutes, bei dem die Nachfrage null beträgt. Im übertragenen Sinne können z. B. durch steuerliche (verbotsähnliche Wirkung einer Prohibitivsteuer) oder außenwirtschaftliche Maßnahmen (bestimmte Einfuhren verhindernde Erhebung von Prohibitivzöllen) prohibitive Wirkungen (Nachfrageeinschränkungen) erzielt werden.
Universal-Lexikon. 2012.